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Haushaltsauflösung im Todesfall
Bei einem Todesfall sind viele organisatorische Dinge zu regeln. In den meisten Fällen kümmern sich die Angehörigen um die Beisetzung und die Regelung zahlreicher Formalitäten mit Behörden und Versicherungen. Wenn die verstorbene Person allein gelebt hat, geht es anschließend um die Haushaltsauflösung im Todesfall. Wir informieren Sie umfassend über die Haushaltsauflösung im Todesfall, den Ablauf und die damit verbundenen Vorschriften, die zu beachten sind.
Eine schwere Aufgabe für die Hinterbliebenen: Die Haushaltsauflösung im Todesfall
Zunächst muss geklärt werden, wer für die Haushaltsauflösung zuständig ist beziehungsweise wer welche Schritte unternehmen darf. Wichtig ist, ob es sich um ein Mietobjekt oder Eigentum handelt, das aufgelöst werden soll.
Bei einer Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus können die Erben (oder der Alleinerbe) die Haushaltsauflösung im Todesfall veranlassen. Alternativ wird ein amtlich eingesetzter Nachlassverwalter aktiv. Sollten keine Erben vorhanden sein oder die Erben das Erbe ausschlagen, fällt das gesamte Vermögen an den Staat, der dann die Räumung beauftragt.
Handelt es sich um eine Mietwohnung oder ein Haus zur Miete, entscheiden die Erben, ob sie den Mietvertrag übernehmen oder kündigen. Falls ein Nachlasspfleger vom Gericht eingesetzt wird, übernimmt dieser die Kündigung und veranlasst die Haushaltsauflösung. Wenn es keine Erben gibt, liegt die Verantwortung für die Räumung beim Vermieter. Er muss sich an das Nachlassgericht wenden, bevor er weitere Schritte zur Räumung des Mietobjekts einleiten kann.
Der Normalfall läuft so ab, dass ein oder mehrere Erben vorhanden sind. Die Wohnung oder das Haus mitsamt allen darin enthaltenen Gegenständen geht in das Eigentum der Erben über, auch der Mietvertrag. Diese entscheiden, was mit der Wohnung oder dem Haus geschehen soll. Wenn die Wohnung nicht weiter genutzt wird, der Mietvertrag gekündigt oder das Objekt verkauft werden soll, kommt es zur Haushaltsauflösung im Todesfall. Beachten Sie, dass Sie bei einem Todesfall ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats haben. Nach der Kündigung haben Sie drei Monate Zeit für die Räumung des Mietobjekts.
Sie können sich selbst um alles kümmern – aber bedenken Sie, dass eine komplette Haushaltsauflösung viel Zeit und Kraft erfordert. Wenden Sie sich stattdessen an ein erfahrenes Unternehmen, das für Sie die Haushaltsauflösung professionell und in kurzer Zeit erledigt. Das Ergebnis ist ein leeres, besenreines Haus oder eine Wohnung. Anschließend kann das Objekt dem Vermieter übergeben oder verkauft werden.
Der Ablauf einer Haushaltsauflösung nach einem Todesfall
Bevor die Wohnung oder das Haus vollständig geräumt wird, empfiehlt sich eine gründliche Besichtigung durch das Räumungsunternehmen. So erfahren Sie auch vorab, wie hoch die voraussichtlichen Kosten für die Haushaltsauflösung sind.
Selbstverständlich entscheiden Sie als Erbe und Auftraggeber, welche Gegenstände nicht unter die Räumung fallen. Nehmen Sie alle persönlichen Dokumente des Erblassers an sich. Bank- und Versicherungsunterlagen, Sparbücher, Fotos und Briefe sollten aus dem Haushalt entfernt werden. Das gilt auch für Schmuck und weitere Wertgegenstände, zum Beispiel Gemälde oder Kunstobjekte.
Beim Mobiliar kommt es darauf an, welchen Wert die Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenstände haben. Gut erhaltene Möbel können Sie verkaufen oder verschenken. Das ist auch bei Kleidung, die sich noch in einem sehr guten Zustand befindet, eine gute Vorgehensweise. Der Verkauf gestaltet sich zwar nicht ganz so einfach, aber karitative Organisationen nehmen Kleiderspenden gern an. Bücher können Sie ebenfalls spenden oder verkaufen.
Nehmen Sie sich für diese Aufgaben ein wenig Zeit. Ein Todesfall ist oft eine starke emotionale Belastung. Es ist jedoch wichtig, dass Wertgegenstände, Dokumente und auch persönliche Erinnerungen nicht mit der Haushaltsauflösung verloren gehen. Wir werden als Entrümpelungsfirma erst dann aktiv, wenn Sie grünes Licht geben.
Ihre Vorteile mit einer professionellen Entrümpelungsfirma im Todesfall
Unsere gut geschulten Mitarbeiter übernehmen die komplette Auflösung des Haushalts. Wir kennen die Vorschriften für eine korrekte Trennung und beurteilen die einzelnen Güter, damit die Entsorgung klima- und umweltgerecht erfolgt . Dabei geht es um wichtige Vorgehensweisen, zum Beispiel:
- Was kann in den Recyclingkreislauf?
- Was darf in den Container?
- Welche Gegenstände gehören zum Sondermüll?
- Wohin kommen Elektroschrott, Kühl- und Gefrierschränke?
Sie erhalten ein Angebot mit einem Festpreis. Wir hinterlassen das Objekt besenrein. Sollte im Rahmen der Räumung ein Möbeltransport anfallen, weil Sie einige Einrichtungsgegenstände behalten möchten oder die Möbel an ein Gebrauchtwarenhaus geliefert werden sollen, sind wir ebenfalls Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie Unterstützung bei einer Haushaltsauflösung im Todesfall brauchen.
Häufige Fragen rund um die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall
Wer zahlt die Haushaltsauflösung nach Tod?
Die Rechnung geht an den Auftraggeber. Das sind entweder die Erben, der Nachlassverwalter oder der Vermieter, falls keine Erben vorhanden sind oder das Erbe ausgeschlagen wurde.
Wenn die Erben zahlungsunfähig sind, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Die Zahlungsunfähigkeit muss nachgewiesen werden, auch bei einer Insolvenz oder für Grundsicherungsbezieher. Die Kostenübernahme ist jedoch ein langwieriger Prozess. Das Verfahren kommt in der Regel nur bei Mietobjekten infrage.
Wer zahlt Wohnungsauflösung im Todesfall ohne Erben?
Wenn kein Erbe vorhanden ist oder das Erbe nicht angenommen wurde, unterscheidet man, ob es sich um ein Mietobjekt oder eine Eigentumsimmobilie handelt. Bei Mietobjekten zahlt der Vermieter die Wohnungsauflösung. Er kann die Haushaltsauflösung aber erst dann beauftragen, wenn ein Nachlassverwalter vom Gericht eingesetzt wurde.
Handelt es sich um Eigentum und sind keine Erben vorhanden, fällt der gesamte Nachlass an den Staat. Üblich ist eine Versteigerung des Wohnobjekts und aller Wertgegenstände. Die Kosten für die Haushaltsauflösung übernimmt die zuständige staatliche Stelle ebenfalls.
Wer muss die Wohnung eines Verstorbenen ausräumen?
Grundsätzlich haben die Erben die Pflicht zur Wohnungsräumung. Erben sind in der Regel Angehörige, also Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Kinder oder Geschwister. Im Testament kann der Erblasser abweichende Regelungen treffen. Das Nachlassgericht ist für die Ausstellung eines Erbscheins zuständig und setzt bei Bedarf einen Nachlassverwalter ein.